Kosten unserer Beauftragung.

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Grundlage für die Vergütung aller in der Bundesrepublik tätigen Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hiernach errechnet sich das anwaltliche Honorar in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit aus dem sogenannten Gegenstandwert oder anhand von Rahmengebühren.

Diese Kosten sind überall gleich. Ersparen daher auch Sie sich die Suche nach dem "billigsten Anbieter" und achten Sie stattdessen auf das, was wirklich zählt: Kompetenz und Seriosität. Nicht weniger ist Ihr Recht wert.

Sieht das Gesetz ausnahmsweise keine Vergütung vor oder führt diese zu unbilligen Belastungen, treffen wir mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung.

Bei Beauftragung zur dauerhaften Wahrnehmung Ihrer Interessen bieten wir Ihnen attraktive Pauschalen und Festpreise an. Hiervon profitieren Sie z.B. Vermieter sowie Unternehmer und Arbeitgeber, das Sie im Alltagsgeschäft immer wieder mit gleichartigen Rechtsfragen, die oft schon telefonisch beantwortet werden können, konfrontiert werden.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die bei uns entstehenden Kosten oder berechnen Ihr Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Kontakt

Ohne Umwege. Wo Sie uns finden und wie Sie uns erreichen können.

Lösungen

Ob für Ihre privaten Belange oder die Ihres Unternehmens. Mit Ihrem rechtlichen Anliegen kennen wir uns aus.

Services

Auf der Suche nach einer schnellen Antwort oder einem nützlichen Download? Wir helfen mit Rat und Tat.
Das kennen auch Sie: schlechte Ware gekauft, zu schnell gefahren oder eine dubiose Rechnung erhalten - regelmäßig stellen sich im Alltag Rechtsfragen, auf die es im Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz, im Fernsehen, in der Presse oder in Internetforen und Blogs gleich mindestes zwei, dann aber häufig ganz unterschiedliche Antworten gibt. Die Qualifikation des Urhebers und die Aktualität seiner Auskunft bleiben oft ungewiss. Und wenn es "hart auf hart" kommt, also Ihr ganz persönliches Anliegen beurteilt werden muss, erhalten Sie oft doch nur den Rat, besser einen Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen.

Schützen Sie sich vor Enttäuschungen und empfindlichen Rechtsnachteilen und holen Sie lieber von Anfang an eine fachkundige Auskunft ein!

Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung analysieren wir Ihr Anliegen gründlich und unterbreiten Ihnen individuelle Vorschläge für die weitere Vorgehensweise - je nach Rechtsgebiet sogar zu günstigen Festpreisen!
Volle Kostenkontrolle: Die anwaltliche Erstberatung!
Wenn Sie die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder ein Gerichtsverfahren nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Beratungshilfescheine können bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheines ist von Ihnen für eine Erstberatung dann lediglich ein Eigenanteil von 10,00 EUR an uns zu zahlen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Verfolgen Sie ein berechtigtes Interesse oder werden Sie zu Unrecht in Anspruch genommen und erreichen wir für Sie, dass Sie "gewinnen", kann Ihr Gegner Ihnen zur Erstattung der Kosten verpflichtet sein, u.U. sogar schon außergerichtlich.

Mit anderen Worten: Im Idealfall erhalten Sie von Anfang an qualifizierte Leistungen, ohne letztlich mit den Kosten belastet zu werden!

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, veranlassen wir für Sie als kostenlosen Service eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechnen im Umfang einer erteilten Deckungszusage mit dem Versicherer unmittelbar ab. Auch das schont Ihre Zeit und Ihre Liquidität.
Was viele nicht wissen: Anwaltliche Leistung zum Nulltarif!
Die Prozesskostenhilfe wird typischerweise von uns aus Anlass einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei Gericht für Sie beantragt. Sie erhalten hierfür Antragsformulare, in denen Sie Erklärungen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben müssen. Auf deren Grundlage und nach Prüfung Ihres Klage- oder Verteidigungsvorbringens entscheidet dann die Justizkasse über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.