Für Sie unterwegs.
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Grundsätzlich beraten und vertreten wir die Interessen unserer Mandanten aus dem In- und Ausland deutschlandweit.
Ist im Einzelfall eine fachübergreifende Mandatsbearbeitung geboten oder sind Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen gegeben, ziehen wir in Absprache mit Ihnen den Rat fachlich versierter Berufskollegen und Experten, z.B. Sachverständige, Wirtschaftprüfer, Steuerberater oder Notare - auch aus dem Ausland - hinzu.
Erfordert Ihre Interessensvertretung die Wahrnehmung auswärtiger Termine, was bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oft nicht zu vermeiden ist und mit hohen Reisekosten verbunden sein kann, verfügen wir bei Bedarf über ein bewährtes Netzwerk mit uns im gesamten Bundegebiet verbundener Rechtsanwälte, die kostensparend mit Ihrer Terminsvertretung vor Ort beauftragt werden können.
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Aufgrund der Zulassung zur Anwaltschaft sind wir vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten - in Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof -, dem Bundesverfassungsgericht sowie sämtlichen Arbeits- und Sozialgerichten vertretungsberechtigt und befugt, als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte für Ihre Interessen zu streiten.
Für Ihren Erfolg:
02166 / 62090