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Die Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstituten und Kunden ist sensibel und regelmäßig von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Gerade
bei kreditfinanzierten Immobilien und Unternehmungen können Auseinandersetzungen nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch existenzgefährdende
Auswirkungen haben. Bereits bei den ersten Anzeichen für eine Kreditgefährdung sollte daher der fachkundige Rat eines Rechtsanwaltes
eingeholt werden.
Entsprechendes gilt wegen der oft unüberschaubaren Chancen und Risiken des Kapitalmarktes auch bei Anlagegeschäften.
Bleibt die Rendite hinter den Erwartungen zurück oder droht gar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals, stellt sich zwangsläufig
die Frage nach der Haftung der am Engagement beteiligten Personen. Angesichts der oft nur schwer erkennbaren Rechtslage, kurzer Verjährungsfristen
sowie einer Vielzahl einschlägiger Rechtsvorschriften und gerichtlicher Entscheidungen ist für einen aussichtsreichen Regress
auch hier eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt geboten, um dauerhafte Nachteile zu vermeiden.
Rechtsanwalt Stefan Steins steht als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.
Unsere Leistungen
Wir beraten und vertreten Banken und Sparkassen ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank-
und Kapitalmarktrechts umfasst insbesondere:
- das Kreditrecht (Immobilienkredite, gewerbliche Kredite und Verbraucherkredite),
- das Recht der Kreditsicherheiten, (z. B. Grundschuld und Hypothek, Bürgschaft, Sicherungszession
und -übereignung),
- Probleme des beleggebundenen, des bargeldlosen oder des Online-Zahlungsverkehrs,
- das Scheck-, Wechsel- und Wertpapierrecht
sowie
- Haftungsfragen zum Thema Anlageberatung.
Neben der Beratung und außergerichtlichen Interessensvertretung sind
wir im Streitfall selbstverständlich auch gerichtlich tätig.
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