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Über uns

Kompetenz, Professionalität, Loyalität und Zuverlässigkeit. Das schätzen unsere Mandanten an uns.

Kontakt

Ohne Umwege. Wo Sie uns finden und wie Sie uns erreichen können.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Ein zentrales Arbeitsgebiet im Familienrecht sind Scheidungsfälle. Wegen der weitreichenden Folgen und der psychischen Belastung einer Scheidung gilt es deren Voraussetzungen und Konsequenzen zu kennen und sich vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens umfassend beraten zu lassen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Verhältnisse und stellen Ihnen dar, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Zur Vermeidung langwieriger und aufreibender Prozesse streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an, vertreten Ihre Interessen aber ebenso gut auch durchsetzungsfähig im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Trennung und Scheidung haben für die Betroffenen regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen und der Auseinandersetzung des Vermögens, z.B. bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und bei Unternehmensbeteiligungen.

Hierzu gehört regelmäßig auch der Ausgleich der in der Ehe gebildeten Rentenanwartschaften. Selbst beim Eintritt ins Rentenalter besteht oft noch weiterer Klärungsbedarf, etwa dann, wenn ein Teil des Ausgleichs erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Auch rechtliche Veränderungen oder Änderungen in der Bewertung von Anwartschaften können eine erneute Überprüfung der ursprünglichen Versorgungsausgleichsentscheidung erfordern. Wegen der zunehmenden Bedeutung der eigenen Absicherung sollte das Versorgungsausgleichsverfahren daher sorgfältig und fachkundig begleitet werden.
Klassische Streitpunkte im Familienrecht sind Scheidungen und die damit regelmäßig verbundene Auseinandersetzung des Vermögens, Fragen rund um den Unterhalt sowie die Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts für Kinder.
 
Ob für eine Beratung oder für Ihre Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren - gerne helfen wir Ihnen mit Fachkunde und Fingerspitzengefühl Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen.
 
 

Familienrecht

Unterhalt
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen ist für alle Beteiligten von existentieller Bedeutung. Eheleute sind einander zum Unterhalt verpflichtet, auch bei Trennung oder Scheidung in Form von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt. Minderjährigen Kindern steht Kindesunterhalt zu, aber auch volljährige Kinder können noch Unterhalt beanspruchen, z.B. wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder. Zunehmend an Bedeutung gewinnen Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder, insbesondere dann, wenn der Lebensunterhalt im Alter durch öffentliche Fürsorgeleistungen gedeckt wird. Dies führt regelmäßig zum sogn. „Sozialhilferegress“ bei den Kindern, soweit diese leistungsfähig sind.
Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch -verpflichtete bei der Klärung von Ansprüchen sowie deren Geltendmachung oder Abwehr.
Sorge- und Umgangsrecht
Mit einer Scheidung kommt es nicht mehr automatisch auch zur Entscheidung über die elterliche Sorge, stattdessen es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. Dennoch sind bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen und zu berücksichtigen, sodass ggf. das alleinige Sorgerecht nur eines Elternteils geboten ist. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen. Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung.

Die Regelung der Kontakte zwischen Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil ist für die Eltern und die betroffenen für die Kinder ein zentraler Punkt. Auch für Stiefelternteile, Großeltern oder Pflegeeltern kann es in diesem Bereich Regelungsbedarf geben. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erarbeitung außergerichtlicher Regelungen ebenso wie im gerichtlichen Umgangsrechtsverfahren.
Tätigkeitsfelder

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Wir schon. Unsere Preise sind transparent, kalkulierbar und bestenfalls zum Nulltarif.