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		Vertragsrecht
	
	
		Ein sorgfältig erstellter Vertrag vermeidet kostenintensive Auseinandersetzungen und ist Garant für erfolgreiche Geschäfts-beziehungen.  
		Entgegen der landläufigen Meinung bedarf es hierfür nicht erst einer unterschriebenen Vertragsurkunde. Gerade im Alltag werden vertragliche  
		Pflichten oft schon durch mündliche Abreden oder gar nur schlüssiges Handeln begründet.
  
		 
  
		Sind Rechte und Pflichten nicht klar  
		formuliert oder sind deren Auswirkungen nicht umfassend bedacht, ist Streit vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall lässt sich der mit  
		dem Vertrag verfolgte Zweck nicht realisieren, stattdessen unerwartet Schadenersatzforderungen im Raum stehen können. Gerade bei komplexen  
		Sachverhalten sollte die ungeprüfte Verwendung von Standardverträgen daher vermieden und auf eine beweissichere Dokumentation und  
		fachkundige Beratung geachtet werden.
	 
	
		Wir bieten sowohl im privaten, als auch geschäftlichen Bereich maßgeschneiderte Verträge für jeden Anlass und alle Branchen und helfen  
		Ihnen so, Rechtsverhältnisse klar zu regeln und Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden, so z.B.:
  
		
  
		im allgemeinen Zivilrecht:
  
		   
		- mit Kaufverträgen,
  
		  - Mietverträgen, 
  
		  - Werkverträgen oder
  
		  - Darlehensverträgen und Kreditsicherungsvereinbarungen.
  
		  
		  - mit Eheverträgen,
  
		  - Unterhaltsvereinbarungen oder
  
		  - Vereinbarungen über die Folgen einer Ehescheidung.
  
		  
		  - mit Erbverträgen,
  
		  - Unternehmensnachfolgeregelungen,
  
		  - Vereinbarungen zur Auseinandersetzung der  
		Erbengemeinschaft,
  
		  - Vorsorgevollmachten und
  
		  - Patientenverfügungen.
  
		  
		  - mit Gesellschaftsverträgen  
		und 
  
		  - Praxisgemeinschafts- und Sozietätsverträgen. 
  
		  
		  - mit Arbeitsverträgen,
  
		  - Vereinbarungen über  
		Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen,
  
		  - Geschäftsführerverträgen,
  
		  - Aufhebungsvereinbarungen oder
  
		
  
		im Handelsrecht:
  
		   
		- mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  
		  - Dokumenten zur Unterrichtung und Belehrung von Verbrauchern bei "Online-Geschäften" und
  
		  - Handelsvertreterverträgen.
  
		 
  
		 
  
		Liegen bereits Vertragsentwürfe vor, überprüfen wir diese vor Vertragsschluss „durch  
		Ihre Brille" auf Ausgewogenheit und Wirksamkeit und begleiten Sie in den Vertragsverhandlungen bei der Durchsetzung Ihrer Positionen  
		und Verhandlungsziele.
  
		 
  
		Schon abgeschlossene oder laufende Verträge prüfen wir auf Rechtswirksamkeit und zeigen Ihnen auf, wo  
		ggf. Anpassungen geboten oder ob und mit welchen Konsequenzen Möglichkeiten zur Beendigung gegeben sind. Letzteres insbesondere da,  
		wo das Gesetz ausnahmsweise den Rücktritt, den Widerruf oder eine Vertragsanfechtung vorsieht, insbesondere bei „Online-Geschäften“  
		oder kreditfinanzierten Verträgen mit Beteiligung eines Verbrauchers.
	 
	
		Unsere Kompetenz
	
	
		Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Vertragsrecht ist die Geltendmachung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche und sogenannter Sekundärforderungen,  
		insbesondere Gewährleistung und Schadensersatz.
  
		 
  
		Attraktiv besonders für Unternehmen, Handwerker, Freiberufler oder auch Vermieter  
		ist unser Produkt „ANWALTLICHES FORDERUNGS- UND REKLAMATIONSMANAGEMENT“ mit hochwirksamen Mechanismen zur umfassenden Wahrung und  
		Durchsetzung Ihrer Rechte. Dieses bietet Ihnen aufeinander abgestimmte Konzepte und Verfahrensabläufe beginnend bei der 
Optimierung  
		Ihrer organisatorischen Abläufe im Vorfeld des Vertragsschlusses bis hin zur Zwangsvollstreckung und Verwaltung gerichtlich titulierter  
		Ansprüche - alles „aus einer Hand“ und zu günstigen und kalkulierbaren Kosten. 
 
  
		Sind steuerliche oder technische Aspekte zu berücksichtigen  
		oder sieht das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor, ziehen wir nach Absprache mit Ihnen externe Kompetenzen wie Steuerberater,  
		Sachverständige oder Notare hinzu.
	 
	
	
		Kosten