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Wirtschaftsrecht
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Forderungs- und
Reklamationsmanagement
Vertragsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist eine klassische "Querschnittsmaterie", die verschiedene Rechtsgebiete und Fragestellungen berühren kann.
Neben
dem Handels- und dem Gesellschaftsrecht als dem Kernrechtsgebiet werden typischerweise auch das
Arbeitsrecht, das Produkthaftungsrecht,
das Wettbewerbsrecht, das Urheber- und Patentrecht, das Leasingrecht, das
Mietrecht sowie das
Vertragsrecht relevant.
Auch das
sogenannte Wirtschaftsstrafrecht, sowie Fragen zur Haftung eines Geschäftsführers oder die Gestaltung eines optimalen
Forderungs-
und Reklamationsmanagements gehören zu diesem Bereich, ebenso wie auch Probleme im Bereich des
Bank- und Kreditsicherungsrechts.
Oft
ist daher die Teamarbeit verschiedener Rechtsexperten und fachfremder Kompetenzen, wie Unternehmensberatern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
oder Sachverständigen gefordert, um die vielschichtigen Anforderungen an die Erreichung des "einen" Ziels bewältigen zu können.
Zur Leistung unserer Kanzlei gehört die intensive strategische außergerichtliche Beratung und Konzeptionierung sowie die Vertretung
Ihres Unternehmens in außergerichtlichen Verhandlungen und bei Gericht.
Seit Jahrzehnten verfügen wir über große Erfahrung darin,
Unternehmern bei ihren grundlegenden Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sie bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu unterstützen
und Kontakte zu kompetenten Gesprächspartnern und anderen Entscheidern herzustellen.
Im Tagesgeschäft begleiten wir Sie bei allen
rechtlichen Fragestellungen und fungieren bei Bedarf als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung. So können Sie und Ihre Mitarbeiter sich
ungestört auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.
Wir kennen Ihre Interessen als Unternehmer und verstehen Ihre
Sprache.
Nutzen auch Sie diese Expertise.
Das dürften Sie von uns erwarten:
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