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Verkehrsrecht
Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten erfordern unterschiedliche Auffassungen z.B. über den Hergang eines Verkehrsunfalls und die Frage nach der Haftung und der Schadenshöhe einer juristischen Klärung.
Während der Unfallverursacher regelmäßig durch den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer entlastet wird, bleibt es Aufgabe des Geschädigten, sich seiner Ansprüche zügig selbst bewusst zu werden und diese aktiv geltend zu machen. Dies setzt nicht nur profunde Sach- und Rechtskenntnisse voraus, sondern erfordert oftmals neben starken Nerven auch erheblichen Zeitaufwand, z.B. wenn das weitere Schicksal des verunfallten Fahrzeugs geklärt werden muss und gleichzeitig durch Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche Zuhause und am Arbeitsplatz alles "liegen" bleibt. Und wenn das Fahrzeug auch noch kostenintensiv zu reparieren ist oder gar ein neues Fahrzeug erforderlich wird, benötigt man schnell nicht geplante Liquidität.
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"Kein Problem, der Unfallverursacher ist doch versichert!"
Im Regelfall ja. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass alle Ihre Unfallschäden ausgeglichen werden. Denn die für die Regulierung
zuständigen Haftpflichtversicherer der Unfallverursacher kennen die eingangs genannte Zwangslage und bieten den Geschädigten im Rahmen
des sogenannten "Schadensmanagements" immer häufiger scheinbar unbürokratische Hilfe an. Dabei liegt das Interesse der Versicherer
auf der Hand: Der zu regulierende Schaden soll eigennützig so klein wie möglich gehalten und der Geschädigte davon abgehalten
werden, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Durchsetzung tatsächlich höherer Ansprüche zu befassen. So werden häufig eigene und
nicht unabhängige Gutachter beauftragt, oftmals unbekannte Reparaturbetriebe vermittelt oder Schadenersatzansprüche verneint, obwohl
sie gesetzlich vorgesehen oder von den Gerichten anerkannt sind.
Gleiches gilt, wenn Ihnen z.B. die Reparaturwerkstatt anbietet,
für die Dauer der Klärung und Reparatur ein Mietfahrzeug als Ersatz zur Verfügung zu stellen und sich um die Regulierung zu kümmern.
Denn regelmäßig ist auch diese Unterstützung eigennützig und nur auf die reinen Reparatur- und Mietwagenkosten beschränkt.
Begnügen Sie sich nicht mit weniger, als Ihnen zusteht.
Denn als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können Sie neben der Regulierung des reinen Fahrzeugschadens vom
Verursacher oder seiner Versicherung auch noch zahlreiche weitere Kosten und Nachteile ersetzt verlangen, z.B. die Kosten eines von
Ihnen ausgewählten unabhängigen Sachverständigen, Mietwagenkosten oder alternativ die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für
das eigene Fahrzeug, den Ausgleich einer trotz Reparatur verbleibenden Wertminderung, den Ersatz von Haushaltsführungskosten bei unfallbedingter
Krankheit, den Ersatz von Einkommensverlusten oder die Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Ihr größter Vorteil: Auch die Kosten
des von Ihnen mit der Regulierung beauftragten Rechtsanwalts sind vom Unfallgegner zu erstatten! Mit der sofortigen Beauftragung eines
Anwaltes nach einem Verkehrsunfall vermeiden Sie daher nicht nur den Verlust möglicher Ansprüche und ersparen sich zeitraubende eigene
Diskussionen mit dem Haftpflichtversicherer, sondern erreichen im Idealfall sogar eine vollständige Entschädigung, ohne selber einen
einzigen Cent dafür bezahlt zu haben.
Auf weniger sollten Sie sich nicht einlassen!
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