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Erbrecht
Als von Ihnen eingesetzter Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass der Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilt oder bis zum Eintritt bestimmter Voraussetzungen verwaltet wird. Letzteres ist insbesondere dann zu überlegen, wenn Erben noch minderjährig sind, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung sind oder wenn komplexe Vermögen erhalten oder Unternehmen fortgeführt werden sollen.
Beim sogn. Behindertentestament stellen wir als Ihr Testamentsvollstrecker sicher, dass die von Ihnen vorgesehenen Zuwendungen den regelmäßig hilfsbedürftigen Erben tatsächlich erreichen und vor dem Zugriff Dritter, z.B. des Sozialhilfeträgers, geschützt sind. Unsere Befugnisse können von Ihnen zu Lebzeiten detailliert geregelt werden. So kommt die Testamentsvollstreckung durchaus auch nur für einzelne Erben oder einzelne Vermögenswerte in Betracht.
Ernannte Testamentsvollstrecker beraten wir bei der oftmals schwierigen Entscheidung, das Amt anzunehmen und welche Risiken dieses birgt. Testamentsvollstrecker im Amte unterstützen wir bei der Amtsführung, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit den Erben oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen für den Nachlass bzw. der Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass, auch gerichtlich. Dies sichert nicht nur den Nachlass und damit letztlich die Anordnungen des Erblassers, sondern schützt auch den Testamentsvollstrecker selbst vor nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiken. Dadurch ausgelöste Kosten trägt regelmäßig der Nachlass.
Sie benötigen Hilfe bei der
Testamentsgestaltung oder der Planung Ihrer Nachfolge? Sind Sie
Erbe und benötigen Unterstützung im
Erbscheinsverfahren,
bei der Auseinandersetzung unter Miterben oder der Geltendmachung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche? Oder steht
Ihnen ein
Pflichtteilsanspruch zu, dessen Höhe strittig ist oder der Ihnen verwehrt wird?
Für die Nachfolgeplanung, die Testamentsgestaltung
oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind wir ebenso Ihr kompetenter Ansprechpartner, wie in allen Fragen der Ausschlagung
einer Erbschaft, der Sicherung Ihres Privatvermögens bei geerbten Schulden oder der Geltendmachung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Darüber hinaus helfen wir im Wege der
Testamentsvollstreckung Ihren letzten Willen durchzusetzen und unterstützen eingesetzte
Testamentsvollstrecker bei der Führung ihres Amtes.
Zur Sicherung Ihrer Selbstbestimmung auch bei schwerer Krankheit entwerfen
wir für Sie eine
Patientenverfügung und eine
Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen und Vorstellungen auch in schwieriger
Lebenslage Geltung verschaffen.
Tätigkeitsfelder
Wirtschaftsrecht
Bankrecht
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Immobilienrecht
Forderungs- und
Reklamationsmanagement
Vertragsrecht
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erarbeiten wir mit Ihnen einen individuellen Plan
zur Sicherung Ihres Lebenswerkes und beraten und begleiten Sie bei dessen Umsetzung durch Gestaltung von Testamente, gemeinschaftlichen
Testament von Ehegatten sowie Erbverträgen. Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen und weisen Sie auf notwendige Anpassungen
bislang getroffener Verfügungen hin.
In jungen Jahren steht regelmäßig die Absicherung von Angehörigen sowie der Fortbestand
eines Unternehmens im Vordergrund. Später kommen weitere Gesichtspunkte hinzu, z.B. die steuerbegünstigte Übertragung von Vermögenswerten
noch zu Lebzeiten oder die Unterstützung gemeinnütziger Anliegen. Inhabern großer Vermögen liegt häufig die Erhaltung des mühsam aufgebauten
Vermögens insgesamt sowie die Vermeidung seiner "Zerschlagung" bei unübersichtlichen oder getrübten Familienverhältnissen am Herzen,
was durch die Anordnung einer
Testamentsvollstreckung oder die Gründung einer Stiftung erreicht werden kann.
Zunehmend an Bedeutung
gewinnt das sogn. Behindertentestament. Dieses gewährleistet die erbrechtliche Teilhabe und Absicherung dauerhaft hilfsbedürftiger
Familienmitglieder bei gleichzeitiger Verhinderung des Zugriffs von Trägern der öffentlichen Fürsorge auf das zugewendete Vermögen.
Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte beraten wir über ihre Rechte und Pflichten. Wir verlangen für Sie Auskunft
über den Nachlass und beraten Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht
möglich, prüfen wir Chancen und Risiken einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.
Erben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter
Nachlassforderungen. Wir beraten über die Vor- und Nachteile einer Erbausschlagung. Da der Erbe mit allen Rechten und Pflichten
in die Rechtsposition des Erblassers eintritt und somit auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers auf ihn übergehen,
besteht die Gefahr eines Zugriffs von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen des Erben! Wir zeigen Ihnen Wege auf, Ihre Haftung
auf den Nachlass zu begrenzen und eigenes Vermögen wirksam zu schützen.
Als Legitimationsnachweis dient dem Erben der Erbschein. Ohne dessen Vorlage lehnen insbesondere Banken und Versicherungen des Erblassers
Verfügungen ab oder verweigern Auskünfte. Damit Ihr Erbrecht festgestellt wird, der Nachlassbestand zügig geklärt und der Nachlass
selbst ordentlich verwaltet werden kann, übernehmen wir im Erbscheinsverfahren Ihre Vertretung und geben bei Gericht die
erforderlichen Erklärungen für Sie ab.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ermöglichen ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung. Mit der
Vorsorgevollmacht überträgt man einer Vertrauensperson die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen,
dass man die Fähigkeit noch selbst zu entscheiden einbüßt hat. Mit der Patientenverfügung kann man schon im voraus über das Ob und
Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden und festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte Heilbehandlungen
gewünscht oder nicht mehr gewünscht sind.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der korrekten Formulierung, sondern prüfen - was
häufig viel wichtiger und mit der Verwendung weitverbreiteter Mustererklärungen nicht zu erreichen ist - anhand Ihrer persönlichen
Verhältnisse, ob sich die gewünschten Anordnungen mit Ihren Vorstellungen für eine geordnete Vermögensnachfolge vertragen
und wo ggf. ergänzende Regelungen erforderlich sind.
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