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Das Testament: Die Sicherung Ihres Lebenswerkes

Über uns

Kompetenz, Professionalität, Loyalität und Zuverlässigkeit. Das schätzen unsere Mandanten an uns.

Kontakt

Ohne Umwege. Wo Sie uns finden und wie Sie uns erreichen können.

Erbrecht

Testamentsvollstreckung
Als von Ihnen eingesetzter Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass der Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilt oder bis zum Eintritt bestimmter Voraussetzungen verwaltet wird. Letzteres ist insbesondere dann zu überlegen, wenn Erben noch minderjährig sind, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung sind oder wenn komplexe Vermögen erhalten oder Unternehmen fortgeführt werden sollen.

Beim sogn. Behindertentestament stellen wir als Ihr Testamentsvollstrecker sicher, dass die von Ihnen vorgesehenen Zuwendungen den regelmäßig hilfsbedürftigen Erben tatsächlich erreichen und vor dem Zugriff Dritter, z.B. des Sozialhilfeträgers, geschützt sind. Unsere Befugnisse können von Ihnen zu Lebzeiten detailliert geregelt werden. So kommt die Testamentsvollstreckung durchaus auch nur für einzelne Erben oder einzelne Vermögenswerte in Betracht.

Ernannte Testamentsvollstrecker beraten wir bei der oftmals schwierigen Entscheidung, das Amt anzunehmen und welche Risiken dieses birgt. Testamentsvollstrecker im Amte unterstützen wir bei der Amtsführung, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit den Erben oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen für den Nachlass bzw. der Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass, auch gerichtlich. Dies sichert nicht nur den Nachlass und damit letztlich die Anordnungen des Erblassers, sondern schützt auch den Testamentsvollstrecker selbst vor nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiken. Dadurch ausgelöste Kosten trägt regelmäßig der Nachlass.
Sie benötigen Hilfe bei der Testamentsgestaltung oder der Planung Ihrer Nachfolge? Sind Sie Erbe und benötigen Unterstützung im Erbscheinsverfahren, bei der Auseinandersetzung unter Miterben oder der Geltendmachung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche?  Oder steht Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu, dessen Höhe strittig ist oder der Ihnen verwehrt wird?
 
Für die Nachfolgeplanung, die Testamentsgestaltung oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind wir ebenso Ihr kompetenter Ansprechpartner, wie in allen Fragen der Ausschlagung einer Erbschaft, der Sicherung Ihres Privatvermögens bei geerbten Schulden oder der Geltendmachung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Darüber hinaus helfen wir im Wege der Testamentsvollstreckung Ihren letzten Willen durchzusetzen und unterstützen eingesetzte Testamentsvollstrecker bei der Führung ihres Amtes.
 
Zur Sicherung Ihrer Selbstbestimmung auch bei schwerer Krankheit entwerfen wir für Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen und Vorstellungen auch in schwieriger Lebenslage Geltung verschaffen.
Tätigkeitsfelder
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erarbeiten wir mit Ihnen  einen individuellen Plan zur Sicherung Ihres Lebenswerkes und beraten und begleiten Sie bei dessen Umsetzung durch Gestaltung von Testamente, gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten sowie Erbverträgen. Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen und weisen Sie auf notwendige Anpassungen bislang getroffener Verfügungen hin.
 
In jungen Jahren steht  regelmäßig die Absicherung von Angehörigen sowie der Fortbestand eines Unternehmens im Vordergrund. Später kommen weitere Gesichtspunkte hinzu,  z.B. die steuerbegünstigte Übertragung von Vermögenswerten noch zu Lebzeiten oder die Unterstützung gemeinnütziger Anliegen. Inhabern großer Vermögen liegt häufig die Erhaltung des mühsam aufgebauten Vermögens insgesamt sowie die Vermeidung seiner "Zerschlagung" bei unübersichtlichen oder getrübten Familienverhältnissen am Herzen, was durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder die Gründung einer Stiftung erreicht werden kann.
 
Zunehmend an Bedeutung gewinnt das sogn. Behindertentestament. Dieses gewährleistet die erbrechtliche Teilhabe und Absicherung dauerhaft hilfsbedürftiger Familienmitglieder bei gleichzeitiger Verhinderung des Zugriffs von Trägern der öffentlichen Fürsorge auf das zugewendete Vermögen.
 

 
Durchsetzung von Erbrechten und Abwehr von Nachlassforderungen
 
Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte beraten wir über ihre Rechte und Pflichten. Wir verlangen für Sie Auskunft über den Nachlass und beraten Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, prüfen wir Chancen und Risiken einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.
 
Erben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Nachlassforderungen. Wir beraten über die Vor- und Nachteile einer Erbausschlagung. Da der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsposition des Erblassers eintritt und somit auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers auf ihn übergehen, besteht die Gefahr eines Zugriffs von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen des Erben! Wir zeigen Ihnen Wege auf, Ihre Haftung auf den Nachlass zu begrenzen und eigenes Vermögen wirksam zu schützen.
 
Erbscheinsverfahren
Als Legitimationsnachweis dient dem Erben der Erbschein. Ohne dessen Vorlage lehnen insbesondere Banken und Versicherungen des Erblassers Verfügungen ab oder verweigern Auskünfte. Damit Ihr Erbrecht festgestellt wird, der Nachlassbestand zügig geklärt und der Nachlass selbst ordentlich verwaltet werden kann, übernehmen wir im Erbscheinsverfahren Ihre Vertretung und geben bei Gericht die erforderlichen Erklärungen für Sie ab.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ermöglichen ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht überträgt man einer Vertrauensperson die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit noch selbst zu entscheiden einbüßt hat. Mit der Patientenverfügung kann man schon im voraus über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden und festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte Heilbehandlungen gewünscht oder nicht mehr gewünscht sind.
 
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der korrekten Formulierung, sondern prüfen - was häufig viel wichtiger und mit der Verwendung weitverbreiteter Mustererklärungen nicht zu erreichen ist - anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse, ob sich die gewünschten Anordnungen mit Ihren Vorstellungen für eine geordnete Vermögensnachfolge vertragen und wo ggf. ergänzende Regelungen erforderlich sind.

Kosten

Über Geld spricht man nicht? Wir schon. Unsere Preise sind transparent, kalkulierbar und bestenfalls zum Nulltarif.